View {title}

zurück

Patientenrechte in der Schweiz

Edition No. 124
May. 2019
Healthy ageing

Rechte beim Arzt. Patientinnen und Patienten sollen in den Behandlungsprozess einbezogen werden. Deshalb müssen sie informiert sein und selbstbestimmt handeln können. Dazu gehört, dass insbesondere ältere Patientinnen und Patienten ihre Rechte kennen. Diese Broschüren helfen weiter.

Eine stärkere Partizipation der Patientinnen und Patienten ist ein aktuelles und wichtiges Ziel der Gesundheitspolitik in der Schweiz. Um Partizipation zu ermöglichen, müssen Rechte und Pflichten bekannt sein. Zu den Rechten zählen beispielsweise das Recht auf eine medizinische Behandlung, auf Information, auf Mitsprache und auf die Geheimnisbewahrung.

In der Schweiz variieren die Patientenrechte von Kanton zu Kanton, was es schwierig macht, einen Überblick zu gewinnen. Eine zentrale Informationsmöglichkeit über Patientenrechte und Beratungsangebote gibt es nicht. Dies wurde auch im Bericht «Stärkung der Patientenrechte: internationales Soft Law und nationale Gesetze im Vergleich» bemängelt. Die Studie ist im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit entstanden. Um die Patientinnen und Patienten gut und verständlich über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufzuklären, braucht es daher Anstrengungen: von Patientenorganisationen, von den Verantwortlichen in den Spitälern, bei der Ärzteschaft usw. Verschiedene Informationsbroschüren und Ratgeber vermitteln einen Überblick und geben Tipps zu Gesundheit und Versicherungen. Dabei berücksichtigen sie verschiedene Lebensformen und richten sich zum Teil spezifisch an ältere Personen zur Vorbereitung auf die Pensionierung und die Zeit danach oder an die Migrationsbevölkerung, die zum Teil Schwierigkeiten hat, sich im komplexen Schweizer Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Patientenrechte im Überblick

1. Rechte beim Arzt und im Spital
•  Recht auf Behandlung (in einer Notfallsituation / im Krankheitsfall durch einen Arzt oder Weiterverweisung an die richtige Stelle)
•  Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung (Einwilligung [oder Ablehnung] einer Untersuchung und Behandlung, Recht auf eine Zweitmeinung)
•  Recht auf Information (Ablauf, Nutzen, Risiken, Kosten, Alternativen)
•  Recht auf Geheimnisbewahrung (Schweigepflicht der Gesundheitsfachpersonen)
•  Recht auf Akten (Patientendossier, Krankengeschichte)
•  Recht auf Unterstützung und Begleitung durch Vertrauensperson

2. Recht auf Beachtung der Patientenverfügung

3. Recht auf Beachtung des Organspendewillens

4. Recht auf die Möglichkeit der Beratung (durch Gesundheitsfachperson, Spitaleinrichtung oder kantonale Beratungsstellen)

Broschüren zum Thema Patientenrechte

Broschüre «Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten», BAG, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz im Rahmen von migesplus

«Gesundheitswegweiser Schweiz», Ratgeber für Migrantinnen und Migranten, BAG und Schweizerisches Rotes Kreuz

«Älter werden in der Schweiz», Gesundheitsratgeber für Migrantinnen und Migranten und ihre Angehörigen, BAG und Schweizerisches Rotes Kreuz

Broschüre «Patientenrechte im Überblick», Gesundheitsämter der Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Wallis und Waadt

Studie «Stärkung der Patientenrechte: internationales Soft Law und nationale Gesetze im Vergleich», Prof. Dr. Bernhard Rütsche, Universität Luzern, im Auftrag des BAG

Contact

Karin Gasser
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit

Nach oben